Die Selbstüberwachungsverordnung für Abwasser

Die Selbstüberwachungsverordnung für Abwasser ist ein Regelwerk, das von jedenm Land aufgestellt werden muss. Sie gilt für alle Anlagen, die der öffentlichen Trinkwasserversorgung dienen. Dazu gehören im Speziellen die Gewinnung und Förderung des Grund- und Abwassers. Sie umfasst ferner die Förderung und Aufbereitung. Dazu kommen die Speicherung, Fortleitung und Verteilung. Voraussetzung ist die wasserrechtliche Gestattung der jeweiligen Wasserentnahme. Sie gilt ab einer Mindestmenge von beispielsweise 5.000 Quadratmetern pro Jahr. Besonders erwähnenswert sind die Landschaftsschutzgebiete. [mehr lesen]