Sichere Versorgung mit Energie und Schutz der Umwelt

Die Selbstüberwachungsverordnung für Abwasser

Die Selbstüberwachungsverordnung für Abwasser ist ein Regelwerk, das von jedenm Land aufgestellt werden muss. Sie gilt für alle Anlagen, die der öffentlichen Trinkwasserversorgung dienen. Dazu gehören im Speziellen die Gewinnung und Förderung des Grund- und Abwassers. Sie umfasst ferner die Förderung und Aufbereitung. Dazu kommen die Speicherung, Fortleitung und Verteilung. Voraussetzung ist die wasserrechtliche Gestattung der jeweiligen Wasserentnahme. Sie gilt ab einer Mindestmenge von beispielsweise 5.000 Quadratmetern pro Jahr. Besonders erwähnenswert sind die Landschaftsschutzgebiete.
Selbstüberwachungsverordnungen für Abwasser gelten auch für Betriebe. Hier sorgt sich der Gesetzgeber in erster Linie um die Gewinnung und Förderung im Rahmen der Betriebswasserversorgung. Da es sich um größere Einheiten handelt, legt man hier auch die Grenzlatte hoch. Sie greift deshalb erst ab 100.000 Quadratmeter im Jahr.
Jeder schätzt das Wasser aus Heilquellen. Aus diesem Grund werden sie genauso wie Haushalte, öffentlichen Anlagen und Betriebe der Verordnung unterworfen. Für Heilquellen gilt hingegen keine Mindestgrenze. Daneben gibt es Abwasseranlagen, die nur mit staatlicher Erlaubnis ihre Produkte in die öffentlichen Kanäle abführen dürfen.

Gefordert sind die Personen, die die betreffenden Anlagen betreiben. Sie werden auch als eigenüberwachungspflichtige Betreiber bezeichnet. Während der Überwachung müssen die ausgeführten Arbeiten jeweils mindestens den Kriterien der Selbstüberwachungsverordnung für Abwasser entsprechen. Möchte der Verantwortliche die damit verbundenen Aufgaben nicht selbst übernehmen, dann kann er einen Dritten beauftragen. Er sollte jedoch darauf achten, dass im Vertrag eine Haftung für Nicht- oder Schlechterfüllung enthalten ist und der Auftragnehmer über die notwendige Versicherung verfügt. Kommt es zu einer Geldbuße oder anderen kostenpflichtigen Aufwendungen, muss ansonsten der Eigentümer die Kosten selbst tragen.
Doch welche genauen Verpflichtungen umfasst die Selbstüberwachungsverordnung für Abwasser? Ihr Umfang wird in den Wasserhaushaltsgesetzen beschrieben. Dazu kommen Trinkwasserverordnungen sowie kommunale Wasser- und Satzungsrechte.

Zum einen hat er die Betriebs- und Funktionskontrollen durchzuführen. In regelmäßigen Abständen sind die Kanäle sowie die damit verbundenen Bauwerke zu überprüfen. Um stets auf dem Laufenden zu sein, bieten sich Kamerasysteme an. Sie werden über ein zentrales System gesteuert, das alle Veränderungen protokolliert. Monatliche oder halbjährliche Prüfungen ergänzen diese permanenten Kontrollen. Da sich im Abwasser schädliche Bakterien sammeln können, gehören Untersuchungen ebenfalls zu den gesetzlichen Auflagen. Die Proben werden mit Hilfe der LMS-Systeme ausgewertet, die eindeutige Ergebnisse liefern. Kommt es zu Abweichungen von den Normwerten, hat der Eigentümer oder Betreiber sofort Gegenmaßnahmen einzuleiten. Gibt es wesentliche Abweichungen, dann sind die betreffenden Auswertungen und Aufzeichnungen unverzüglich den Gewässeraufsichtsbehörden zu übergeben. Zusätzliche Funktions- und Betriebsprotokolle dienen in erster Linie dem Umweltschutz, der durch gesundheitsschädliche Faktoren nachträglich beeinträchtigt wird.

Der Verantwortliche hat außerdem ein Betriebstagebuch zu führen. In ihm werden neben dem Namen des verantwortlichen Mitarbeiters Angaben zum beauftragten Dienstpersonal gemacht. Zusätzlich benötigen die Kontrolleure die Meßergebnisse, die dazugehörigen Protokolle, sowie eindeutige Dokumente zu den getroffenen Maßnahmen. aqua_plan Ingenieurgesellschaft für Problemlösungen in Hydrologie und Umweltschutz mbH ist erfahren im Bereich Selbstüberwachungsverordnung Abwasser.


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